Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 08. Juni 2020
§ 1
Grundlage für die Regelungen in dieser Beitragsordnung ist der § 4 Abs. 2 der Satzung.
§2
Die Mitgliederversammlung hat am 08.06.2020 die folgende Beitragsordnung beschlossen, welche rückwirkend zum 01.01.2020 gültig wird, was der schon geübten Praxis entspricht.
Durch die ebenfalls am 08.06.2020 beschlossene Satzungsänderung wird zukünftig der Vorstand ermächtigt, die Höhe der Mitgliedsbeiträge bis zur Genehmigung in der nächsten Mitgliederversammlung festzulegen. Soweit gelten diese vorläufig. Sie werden den Mitgliedern in Textform mitgeteilt und auf der Webseite veröffentlicht, soweit noch nicht von der Mitgliederversammlung bestätigt mit entsprechendem Vermerk.
§ 3
Die Höhe der einzelnen Beiträge ergibt sich aus der Anlage zu dieser Beitragsordnung.
Mitglieder, die aus finanziellen oder aus sonstigen Gründen zur Zahlung des Mitgliedsbeitrags nicht oder nur teilweise in der Lage sind, können auf Antrag durch den Vorstand von der Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge ganz oder teilweise mit zeitlicher Befristung befreit werden.
Der jeweilige Mitgliedsbeitrag ist jährlich in Geld zu leisten und wird regelmäßig zum 15.01. eines jeden Jahres fällig. Er wird per SEPA Lastschrift eingezogen. Fällt dieser Tag nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauffolgenden Bankarbeitstag. Bei Vereinseintritt ist der jeweilig volle Jahresbeitrag zu leisten.
Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem Vorstand spätestens einen Monat vorher in Textform erklärt werden.
Anlage zur Beitragsordnung vom 08. Juni 2020, beschlossen ebenda
- Der Jahresbeitrag für eine juristische Person beträgt 1.500,00 €
- Der Jahresbeitrag für eine natürliche Person beträgt 500,00 €
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